Sorgfältige Planung der finanziellen Lage und Vorsorge – besonders für Frauen

Fast 60% der erwerbstätigen Frauen arbeiten in einem Teilzeitpensum. Ein Teilzeitpensum wirkt sich negativ auf die finanzielle Lage, insbesondere auf die Vorsorge aus. Erfahren Sie, wo Lücken entstehen können und was dagegen unternommen werden kann.

Eine sorgfältige Planung der Finanzen, insbesondere der Absicherung fürs Alter, ist wichtig, da die Leistungen im Pensionsalter von der 1. Säule (AHV) zusammen mit der 2. Säule (Pensionskasse) lediglich rund 60% des bisherigen Einkommens abdecken. Diese Leistungen reichen oftmals nicht aus, um den gewohnten Lebensstil aufrecht zu erhalten, weshalb eine zusätzliche freiwillige private Vorsorge (3. Säule) empfohlen wird. Bei Frauen in Teilzeitjobs liegt die Abdeckung aus der 1. und 2. Säule sogar unter 60%.

Deshalb sollten besonders Frauen ein besonderes Augenmerk auf das Thema Finanzen und Absicherung fürs Alter legen. Fast 60% der erwerbstätigen Frauen arbeiten in einem Teilzeitpensum, wobei die Tendenz steigend ist. Teilzeitarbeit ist häufig einer der Gründe, weshalb Frauen in Führungspositionen fehlen, was sich auf die Höhe des Lohns auswirkt. Zudem wirkt sich eine Teilzeitarbeit negativ auf Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse aus.

Aus der AHV resultiert für Frauen in Teilzeitjobs oftmals keine Maximalrente, denn für den Erhalt einer Maximalrente muss das durchschnittliche Jahreseinkommen bis zur Pensionierung bei mindestens CHF 88’200 (Stand: 2023) liegen. Diese Hürde wird von vielen Frauen nicht erreicht. Auch Beitragslücken schmälern eine AHV-Rente. Jedes fehlende Beitragsjahr, in welchem der Mindestbeitrag von aktuell CHF 514 nicht einbezahlt wurde, führt zu einer Kürzung der AHV-Rente. Gut zu wissen: Wenn Sie Kinder grossziehen, oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, können Sie dies bei der AHV anrechnen lassen, sogenannte Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Zudem können Beitragslücken innerhalb von fünf Jahren geschlossen werden.

Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeitenden erst bei einem jährlichen Einkommen von über CHF 22’050 (Stand: 2023) in die Pensionskasse aufnehmen. Dadurch entstehen oft grosse Nachteile für Teilzeitarbeitende und ihre berufliche Vorsorge. Zudem wirkt sich bei Arbeitnehmenden in Teilzeit der Koordinationsabzug (CHF 25’725, Stand: 2023) negativ aus. Der Koordinationsabzug muss nicht zwingend an ein Teilzeitpensum angeglichen werden und bei mehreren Teilzeitjobs, kann es sogar sein, dass der Koordinationsabzug mehrfach gemacht wird. Informieren Sie sich darum unbedingt über die für Sie geltenden Pensionskassenregelungen und erkundigen Sie sich, ob es möglich ist, Ihre verschiedenen Einkommen über eine einzige Pensionskasse zu versichern, oder den Koordinationsabzug auf Ihr Pensum anzugleichen.

Während der Dauer einer Ehe werden erzielte Einkommen sowohl bei der AHV als auch der Pensionskasse hälftig geteilt. Wenn die Ehe aufgelöst wird, ist vorallem bei vorher nicht erwerbstätigen Ehepartnern Vorsicht geboten.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre finanzielle Situation und achten Sie darauf, dass keine Vorsorgelücken entstehen. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen, sich von einer Fachperson beraten zu lassen.

Verfasserin

Rahel Steinegger, Mandatsleiterin

Rahel Steinegger ist eidg. dipl. Treuhandexpertin und seit über 10 Jahren für die Mäder + Baumgartner Treuhand AG tätig. Die Mäder + Baumgartner Treuhand AG mit Sitz in Neuhausen, berät KMUs wie auch Privatpersonen in Treuhandbereichen aller Art.

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