Vorsorge & Pensionsplanung

Sind Sie noch jünger und haben die besten Jahre vor sich, so scheint meist die Pensionierung noch weit weg. Doch es lohnt sich bereits in jüngeren Jahren vorzusorgen, um dann bei der Pensionierung wirklich finanziell sorglos diesen Lebensabschnitt geniessen zu können. Neben der finanziellen Vorsorge empfiehlt sich auch die Absicherung (Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall) anzuschauen, ob allenfalls Lücken bestehen, welche gedeckt werden sollten. Gerne sind wir Ihnen bei all diesen Fragen behilflich.

Fragen & Antworten

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Warum gibt es die sogenannte gebundene Vorsorge – Säule 3a?

Die Säule 3a ist Bestandteil des 3-Säulen-Modells der Schweiz. Die erste Säule (AHV) bildet die staatliche Vorsorge. Sie soll das Existenzminimum garantieren. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Sie soll den gewohnten Lebensstandard halten. Als Ergänzung zu diesen beiden Säulen kommt die dritte Säule – die private Vorsorge dazu. Die dritte Säule ist komplett freiwillig. Sie wird unterteilt in die Säule 3a und die Säule 3b (3b bezeichnet das ungebundene Sparen, z.B. das Guthaben auf einem normalen Sparkonto).

Die Säule 3a wird auch die gebundene Vorsorge genannt. Gebunden deshalb, da darauf einbezahltes Kapital nur eingeschränkt wieder bezogen werden kann. Das Guthaben in der Säule 3a ist grundsätzlich für die Pension vorgesehen. Entsprechend kann sie im Normalfall auch frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter wieder bezogen werden.

Der Staat hat ein Interesse daran, dass sich Privatpersonen für das Rentenalter ein zusätzliches «finanzielles Polster» anlegen. Das Kapital ist deswegen bis zum Pensionsalter gesperrt. Im Gegenzug wurden steuerliche Anreize geschaffen, welche eine Einzahlung in diese freiwillige Vorsorge unterstützen sollen.





 

Was sind die steuerlichen Vorteile der Säule 3a?
Die Säule 3a bietet gleich zwei Steuervorteile. So muss das Kapital, welches sich auf dem 3a-Konto oder der 3a-Versicherungspolice befindet, nicht als Vermögen versteuert werden (gleiche Behandlung wie Guthaben aus der 2. Säule). Dadurch sinkt die Vermögenssteuer. Zudem können die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a direkt vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Je nach Einkommenssituation und Kanton kann so eine Steuerersparnis von ca. 20-40% des einbezahlten Betrages realisiert werden. Um ganz einfach Ihre persönliche Steuerersparnis zu berechnen können Sie unseren Steuerrechner verwenden:
Rechnen Sie mit uns – Clientis BS Bank Schaffhausen

Ja, der Bezug von Kapital aus der Säule 3a ist immer steuerpflichtig – sei es, bei ordentlicher Pensionierung oder bei einem Vorbezug (beispielsweise für Wohneigentumsförderung). Allerdings erfolgt die Besteuerung getrennt vom übrigen Einkommen und komplett unabhängig von der jährlichen Steuererklärung zu einem privilegierten Steuersatz. Dieser Steuersatz liegt deutlich unter dem jeweiligen Steuersatz für die Einkommenssteuer. Kantonal gibt es hierbei Unterschiede.

Um die Steuerbelastung zu minimieren, können mehrere 3a-Konten geführt werden. So können bspw. die einzelnen Konten gestaffelt in verschiedenen Jahren aufgelöst werden – dadurch ist die Progression weniger spürbar.

Mehrere 3a-Vorsorgekonti können problemlos bei der gleichen Bank geführt werden. In der Regel sind bis zu fünf Konti möglich. Wir empfehlen jeweils in ein Konto bis max. CHF 45’000-50’000 einzuzahlen und danach ein Neues zu eröffnen und dort einzuzahlen. Den Einfluss mehrerer 3a-Konti auf die steuerliche Belastung können Sie individuell mit unserem Steuerrechner berechnen:
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Eine Person ist Einzahlungsberechtigt, wenn sie einer AHV-Pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Ist die Person zusätzlich bei einer Pensionskasse versichert (für unselbständig Erwerbstätige obligatorisch ab einem jährlichen Einkommen von CHF 21’510), so beträgt der maximale Einzahlungsbetrag derzeit CHF 6’883. Für selbständig Erwerbende, sowie für angestellte Personen, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind beträgt der Maximalbetrag 20 Prozent des jährlichen Netto-Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 34’416.

3a-Vorsorgekonten können nicht auf Ehepaare, sondern nur auf Einzelpersonen eröffnet werden. Ist beispielsweise nur der Mann erwerbstätig, so kann auch nur er auf ein 3a-Konto Beiträge entrichten. Sind beide erwerbstätig, können auch beide Personen Einzahlungen auf ihr jeweiliges Konto vornehmen. Eine teilzeitige Erwerbstätigkeit ist ebenfalls ausreichend.

Die Auszahlung des 3a-Kapitals kann ordentlich bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter (64/65) beantragt werden. Zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung muss das Kapital bezogen werden – es sei denn die Erwerbstätigkeit wird weiterhin ausgeübt. Ist dies der Fall, kann mit dem Bezug freiwillig bis Alter 69 (Frauen), bzw. 70 (Männer) zugewartet werden.

Es gibt aber auch ausserordentliche Gründe, welche einen vorzeitigen Bezug des 3a-Kontos rechtfertigen. Dazu zählen die folgenden Ausnahmen:

  • Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Amortisation von bestehenden Hypotheken bei selbstbewohnten Liegenschaften
  • Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz (Abmeldung in der Schweiz)
  • Invalidität

Das Geld aus der dritten Säule darf für die Wohneigentumsförderung genutzt werden. Es ist zu beachten, dass ein solcher Bezug mit einer Steuerbelastung verbunden ist. Diese kann mit unserem Steuerrechner berechnet werden.

Vorbezüge sind grundsätzlich alle fünf Jahre möglich. So kann fünf Jahre nach dem Hauskauf beispielsweise die Hypothek mittels 3a-Kapital teilamortisiert werden, sofern die finanzierende Bank der Amortisation zustimmt. Bei Ehepaaren gelten die fünf Jahre nur pro Person. Der Ehepartner könnte bereits früher auf sein 3a-Kapital zugreifen.

Was ist die indirekte Amortisation?
Ihre 2. Hypothek muss innerhalb von 15 Jahren (oder bis zur Pension) amortisiert werden. Diese Amortisationszahlungen können Sie direkt vornehmen, indem Sie Ihre Hypothek abzahlen. Somit verringert sich Ihre Schuld gegenüber der finanzierenden Bank jährlich. Bei der indirekten Amortisation bleibt die Schuld über die Jahre konstant gleich hoch. Die Amortisationsbeträge zahlen Sie auf Ihr 3a-Konto ein (Konto wird zu Gunsten der Bank verpfändet). Ihre Schuld und die damit verbundene Zinsbelastung bleiben wohl über die Jahre konstant gleich; Sie profitieren dafür jedoch vom steuerlichen Vorteil der Einzahlung in die Säule 3a.

In der Praxis stellt die indirekte Amortisation eine gute Alternative zur direkten Amortisation dar. Sie ist meist dann sinnvoll, wenn das Budget im Falle einer direkten Amortisation keine zusätzlichen Einzahlungen in die 3. Säule zuliesse. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema individuell.

 

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