Der Immobilienkaufvertrag – Das Wichtigste auf einen Blick.

Die Meisten von uns kaufen oder verkaufen nur einmal in Ihrem Leben eine Immobilie. Der Kaufvertrag ist dabei das zentrale Dokument, in dem alle wichtigen Themen im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf geregelt werden. Wir erläutern Ihnen hier die relevantesten Punkte eines Kaufvertrages.

Ganz simpel gesagt: Mit einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer das Eigentum an seiner Immobilie gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Käufer zu übertragen. Ein solcher Vertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden. Im Kanton Schaffhausen wird dieser Vorgang auf dem Grundbuchamt durchgeführt. Der reine Vertragsabschluss stellt eine gegenseitige Verpflichtung zur Eigentumsübertragung dar, die jedoch erst mit dem Eintrag im Grundbuch erfolgt.

Die wichtigsten Punkte im Kaufvertrag auf einen Blick:

  • Beschreibung des Kaufobjektes inkl. Grundbuchauszug
  • Kaufpreis sowie die Art und der Zeitpunkt der Bezahlung/en
  • Gewährleistungen und Garantien
  • Besitzantritt mit Übergang von Rechten und Pflichten
  • Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
  • Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren, Kosten und Steuern

Der Kaufvertrag wird im Kanton Schaffhausen durch das Grundbuchamt erstellt und beinhaltet in den meisten Fällen immer die gleichen Vertragspunkte. Es ist den Parteien jedoch freigestellt, zusätzliche, die Handänderung betreffende Inhalte in den Kaufvertrag zu integrieren und somit spezifisch zu regeln.

Die öffentliche Beurkundung

Bei gewissen Rechtsgeschäften verlangt der Gesetzgeber die öffentliche Beurkundung, so auch bei der Handänderung von Immobilien. Durch die öffentliche Beurkundung soll allen Parteien volle Klarheit über das zu tätigende Geschäft vermittelt werden. Im Gegensatz zur Beglaubigung, bei welcher die Urkundsperson (Notar) lediglich eine Tatsache bezeugt, wird bei der öffentlichen Beurkundung durch die Urkundsperson festgestellt und festgehalten, dass der geäusserte Wille beider Parteien mit dem Inhalt der vorliegenden Urkunde übereinstimmt.

Die Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung erfolgt durch die Abgabe der sogenannten Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt mittels Unterschrift beider Parteien. Erst mit der Abgabe dieser Grundbuchanmeldung (und nicht schon bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages) wird der Käufer zum neuen Eigentümer des Grundstückes und kann frei darüber verfügen.

Die Eigentumsübertragung kann unmittelbar im Anschluss an die öffentliche Vertragsbeurkundung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Kosten und Gebühren

Die Kosten einer Eigentumsübertragung sind je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Es wird jedoch in allen Kantonen eine Handänderungssteuer erhoben. Weitere Gebühren fallen aufgrund von notariellen Beurkundungen und grundbuchamtlichen Eintragungen an. Im Kanton Schaffhausen betragen Sie ca. 0,7% des Kaufpreises, zuzüglich ca. CHF 300.– Schreibgebühren pro Partei.

Eine gute Beratung ist grundlegend

Vorgängig zur Beurkundung/Eigentumsübertragung empfiehlt es sich in jedem Fall, den Kaufvertrag mit einer Fachperson zu besprechen. So steht einem erfolgreichen Verkauf bzw. Kauf nichts mehr im Wege.

Haben Sie Fragen rund um Immobilien oder im Speziellen zum Immobilienkaufvertrag? Wir stehen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Sie!

Verfasser

Jonas Schumacher, Partner, GRAF & PARTNER Immobilien AG

Jonas Schumacher arbeitet seit 2015 bei der Firma GRAF & PARTNER Immobilien AG und ist seit 2020 Partner.

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