Der erste Kontakt zur Bank mit Bibs

Viele Eltern beginnen bereits früh damit, Geld für ihre Kinder beiseite zu legen. Dies kommt nicht von ungefähr, denn wer bereits früh Geld für die Kinder anspart, kann bei Volljährigkeit der Kinder einen umso grösseren Betrag übergeben. Doch welches ist die richtige Art, um Geld für die Kinder zu sparen?

Häufig möchten Eltern ihre Kinder schon früh dazu animieren, Geld auf einem Sparkonto beiseite zu legen. Dazu eignet sich unser Kindersparkonto, welches auf den Namen des Kindes eröffnet wird. Das Kontoguthaben gilt als Kindsvermögen, welches durch das Gesetz besonders geschützt ist. Ein Rückzug ist deshalb nur unter Einhaltung von strengen Bedingungen möglich. Dies stellt sicher, dass das Guthaben bei Erreichen der Volljährigkeit auch wirklich dem Kind zu Gute kommt.

Die Eröffnung eines Kindersparkontos ist bereits nach der Geburt möglich. Mit zehn Jahren wird das Konto in ein Sparkonto18 überführt.

Beim Konto mit dabei ist übrigens unser Maskottchen Bibs: In einem kleinen Büchlein wird eine spannende Geschichte über Bibs erzählt. Zudem gibt es Bibs als Sparkässeli und bei jeder Einzahlung ab Fr. 20.00 gibt es einen Stempel in die Bibs-Stempelkarte. Bei einer vollen Karte erhält Ihr Kind ein Geschenk.

Das erste selbst verwaltete Geld

Mit zunehmendem Alter wächst das Bedürfnis der Kinder, sich selbst um ihr Geld zu kümmern. Deshalb kann ab 10 Jahren ein Sackgeldkonto eröffnet werden, über welches das Kind selbst verfügen kann. Individuell können bei der Eröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dienstleistungen wie z.B. eine Debit Mastercard, E-Banking oder Twint hinzugefügt werden. Die Eltern erhalten beim Sackgeldkonto eine Vollmacht und behalten damit die Kontrolle über das Konto.

Um Geld beiseite zu legen, eignet sich in diesem Alter das Sparkonto18. Wie das Kindersparkonto gilt auch das Sparkonto18 als Kindsvermögen.

Mit 15 Jahren wird das Sackgeld-Konto in ein myMix-Zahlungskonto umgewandelt. MyMix ist speziell auf Lernende, Studierende und Berufseinsteiger zugeschnitten und bietet neben einer umfassenden Auswahl an Dienstleistungen interessante Vergünstigungen.

Geld schenken für einen guten Start ins Erwachsenenleben

Häufig möchten Eltern, Grosseltern oder Paten bereits bei Geburt des Kindes Geld für den Nachwuchs beiseite legen. Meist mit dem Ziel, den Betrag zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei Erreichen der Volljährigkeit zu schenken. Zu diesem Zweck eignet sich das Geschenksparkonto. Rückzüge vom Konto sind – im Gegensatz zum Kindersparkonto oder Sparkonto18 – jederzeit möglich und der Eröffner bestimmt selbständig den Zeitpunkt der Übergabe (spätestens bei Volljährigkeit des Kindes). Das Geschenksparkonto wird auf dem Namen des Eröffners geführt.

Fondssparpläne als Alternative

Da von der Geburt bis zur Volljährigkeit 18 Jahre vergehen, sind Fondssparpläne eine sinnvolle Alternative zum Kindersparkonto und haben in den letzten Jahren eine wesentlich bessere Rendite als ein Konto aufgewiesen. Durch den langen Anlagehorizont können Wertschwankungen ausgeglichen und sogar dazu genutzt werden, einen günstigeren Einstandspreis zu erzielen. Wird nämlich regelmässig der gleiche Betrag investiert, so erhält man bei tieferen Kursen automatisch mehr Fonds-Anteile als bei höheren Kursen. Der Zinseszins-Effekt hilft dabei, das Vermögen bis zum 18. Geburtstag wachsen zu lassen und dem Kind den Start ins Erwachsenen-Leben zu erleichtern. Einzahlungen in einen Fondssparplan sind schon mit kleinen Beträgen möglich. Und damit die Rendite vollumfänglich dem Kind zu Gute kommt, verzichtet die Clientis BS Bank auf die Erhebung einer Depotgebühr.

Verfasser

Michael Bollinger, BS Bank Schaffhausen AG

Michael Bollinger ist seit über 20 Jahren für die Clientis BS Bank Schaffhausen in der Kundenberatung tätig. Seit 2017 leitet der dipl. Bankwirtschafter den Bereich Retail der Clientis BS Bank Schaffhausen.

Beitrag teilen:

Wir beraten Sie gerne.

+41 52 687 60 70
info@beratungszentrum-klettgau.ch

Beratungszeiten
8.00 – 20.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Beratungszentrum
9.00 – 12.00 Uhr /
14.00 – 17.00 Uhr